Allgemeine Geschäftsbedingungen der SG-Propangashandel GmbH & Co. KG


1. Allgemeines - Begriffe - Geltungsbereich
a] Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
uns und dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Flüssiggas in Flaschen und alle uns
erteilten Aufträge zur Lieferung von Flüssiggas in Flaschen sowie von Geräten, Materialien und
Zubehör für Flüssiggas- Verbrauchsanlagen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung.
b] Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit uns in
Geschäftsbeziehung zu einem Zweck tritt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
c] Unsere AGB›s gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei
denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. Verwendung, Lagerung und Transport
a] Mit Ausnahme von Motorgas handelt es sich bei dem von uns gelieferten Flüssiggas um ein
steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine
solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der
Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuerund
strafrechtliche Folgen. in Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige
Hauptzollamt. Evtl. Nachversteuerung durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift geht zu Lasten des
Kunden.
b] Die Lagerung und Anwendung von Flüssiggas unterliegt besonderen Bestimmungen, wie TRF,
Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften, Gerätesicherheitsgesetz,
Betriebssicherheitsverordnung, Baurecht usw. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bestimmungen zu
beachten, ebenso die auf den Flaschen angebrachten Hinweise [Bedienungsanleitung.]
c] Schadhafte und undichte Flaschen sind sofort außer Betrieb zu setzen und unter Beachtung der
einschlägigen Sicherheitsvorschriften bis zur Rückgabe getrennt von anderen Behältern zu lagern. Bei
Unfällen und sonstigen Vorkommnissen mit Gasaustritt ist die Polizei unter dem Stichwort
..Gasalarm" zu benachrichtigen.
d] Bei kundeneigenem Transport sind die Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung
gefährlicher Güter und der entsprechenden Verordnungen z. B. Gefahrgutverordnung Straße,
Eisenbahn und See usw.] vom Kunden zu beachten.
3. Qualität/Liefermenge
Die Lieferung des Flüssiggases nach D|N 51622 und D|N EN 589 erfolgt seitens SG Propangas GmbH
& Co. KG in drucksicheren Flaschen nach den bestehenden Vorschriften, Anordnungen und
Richtlinien der zuständigen Behörden. Das Füllgewicht der Flaschen [und auch Fässer] wird mittels
geeichter Mess- und Wiegevorrichtungen ermittelt. Für die Berechnung ist allein unsere auf dem
Lieferschein verzeichnete, so ermittelte Mengenangabe maßgeblich.
4. Lieferung - Versorgungsschwierigkeiten
a] Wir behalten uns vor, die Lieferung abzulehnen, solange der Kunde nicht für ordnungsgemäßen
Zugang Sorge getragen hat. Ein verbindlicher Liefertermin bedarf der ausdrücklich schriftlichen
Vereinbarung. Bei Nichteinhaltung dieses Termins hat der Kunde unbeschadet seiner sonstigen
Rechte, das Recht die für diese Lieferung benötigte Menge von dritter Seite zu beziehen.
b] Unsere Verpflichtung zur Deckung de-s3Bedarfs des Kunden besteht solange und soweit wir nicht
durch höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, von uns nicht zu vertretenden Behinderungen und
Ereignissen an der Erfüllung unserer Lieferpflicht verhindert sind. Für die Dauer unserer Verhinderung
ist dem Kunden der Bezug von Flüssiggas in Flaschen von dritter Seite für diejenigen Mengen
freigestellt, die ihm an der während unserer Behinderung erforderlichen Bedarfsdeckung fehlen.
5. Behandlung und Rückgabe der SG Propangas eigenen Flaschen, Ersatzverpflichtung,
Pfandaufrechnung
a] Die SG Propangas eigenen Flaschen sind pfleglich zu behandeln und aufzubewahren und sofort
nach Entleerung an SG Propangas in einem verwendungsfähigen Zustand wie bei Erhalt
zurückzugeben. Bei Rückgabe der Flaschen müssen diese mit Kappe und Verschlussmutter versehen
sein; anderenfalls behalten wir uns die Berechnung von € 5,00 für die 11-kg-Flaschenkappe und €
8,00 für die 33-kg-Flaschenkappe sowie € 0,50 für die Verschlussmuttern vor. Diese Beträge sind
höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde uns einen niedrigeren
Wiederbeschaffungswert nachweist.
b] Bei unterlassener Rückgabe der Leerflasche oder im Falle eines Verlustes sowie der Rückgabe von
nicht mehr verwendungsfähigen beschädigten Flaschen ist die SG Propangas GmbH & Co. KG
berechtigt, je nach Falllage auf Herausgabe zu klagen bzw. Schadensersatz zu verlangen. Wir sind
berechtigt, Ersatzansprüche gegen das Pfand aufzurechnen.
C] Die Rückerstattung des Pfandes erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der original Pfandquittung.
Der Pfandbetrag wird grundsätzlich überwiesen, eine Barauszahlung ist nicht möglich.
D] Wird Leergut abgeholt, ohne Neubezug, werden die Kosten für die Abholung vom
Pfanderstattungsbetrag entsprechend abgezogen.
6. Mängelansprüche
al Bei Vorliegen eines Mangels haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei
Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b] Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung [Minderung] oder Rückgängigmachung des Vertrages [Rücktritt] sowie Schadensersatz
verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde
Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Nummer 7 a+b dieser AGB's.
c] Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Monaten nach Empfang
schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und
Mengenabweichungen
untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
d] Bei Lieferung neuer Sachen/Waren beträgt für Verbraucher die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Sache/Ware; für Unternehmer ein Jahr . Bei
gebrauchten Sachen/Waren beträgt für den Kunden die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein
Jahr ab Ablieferung der Sache/Ware. Die einjährige Frist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei
Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkt-Haftungsgesetz bleibt hiervon
unberührt.
e] Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Evtl. Hersteller
Garantien bleiben hiervon unberührt.
7. Haftungsbeschränkung
al Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer
Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden.
b] Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch
deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere
Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
8. Eigentumsvorbehaltssicherung
] Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsverbindung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus
der lfd. Geschäftsbeziehung mehr als 10 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Unternehmers
insoweit zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet.
b] Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes
pfleglich zu behandeln. Er hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen
Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen
Beschädigungen oder Vernichtung derer.
Ein Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde
unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen
Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen
Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
c] Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, vom Vertrag über die Lieferung zurückzutreten und die Ware heraus zu
verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Nummer 8b dieser AGB's
vom Vertrag über diese Lieferung/zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein
Festhalten am Vertrag über diese Lieferung nicht mehr zuzumuten ist.
9. Zahlungsverzug [Verzugsfolgen]
a] Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung
berechnen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns überdies vor, einen höheren
Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Im Übrigen siehe auch Nummer 9c, 1.
Satz dieser AGB's.
b] Im Falle des Zahlungsverzuges können wir die weitere Belieferung davon abhängig machen,
dass der Kunde die anstehende Lieferung vorher bezahlt hat [Vorkasse]. Geschieht dies nicht und
erfolgt aus diesem Grund eine Belieferung nicht, hat der Kunde nicht das Recht, sich durch einen
Dritten beliefern zu lassen.
10. Aufrechnung - Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12. Rechtsgeltung / Gerichtsstand
a] Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu
beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht
der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
b] Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich der Scheck- und
Wechselklage, ist Saarlouis für die Fälle, dass der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
privaten oder öffentlichen Rechts oder öffentlich/rechtliches Sondervermögen ist, dass der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, dass der im Klageweg in Anspruch zu nehmende
Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden auch an seinem Wohnsitz gerichtlich zu verklagen.
13. Datenschutzrechtlicher Hinweis I Benachrichtigung
Wir weisen darauf hin, dass wir die personenbezogenen Daten des Kunden gem. den Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes abspeichern und weiten/erarbeiten.